Wechsel von einer anderen Schule

Voraussetzungen für den Wechsel von einer anderen Schule

Grundlegende Voraussetzung für einen Schulwechsel bzw. einen Quereinstieg ans Evangelische Gymnasium Meiningen ist immer das Vorhandensein freier Plätze in der entsprechenden Klassenstufe.

Wenn Sie einen Schulwechsel bzw. Quereinstieg erwägen, suchen Sie bitte zunächst das Gespräch mit der Schulleitung.

Informationen zum Wechsel
  Von einem anderen Gymnasium Von einer Regelschule
Wann ist ein Wechsel möglich?
  • vorzugsweise zum Halbjahr oder zu Beginn eines neuen Schuljahres
  • in begründeten Fällen jederzeit (z.B. bei Wohnortwechsel)
  • in Klasse 5 oder 6 nur zum Halbjahr oder zu Beginn eines neuen Schuljahres (Voraussetzung: Note 2 oder besser in den Hauptfächern)
  • in den Klassen 7 bis 10 ist in Thüringen ein Übertritt der Regelschule ans Gymnasium nicht möglich
  • nach der 10. Klasse der Regelschule und einem erfolgreichen Realschulabschluss mit guten Ergebnissen ist ein Übertritt in die 10. Klasse des Gymnasiums möglich
Welche Voraussetzungen gibt es für einen Wechsel?
  • Der Schule muss ein vollständig ausgefüllter Anmeldebogen vorliegen.
  • Der Schule müssen die letzten Zeugnisse vorliegen.
  • Ein Beratungsgespräch mit der Schulleitung hat stattgefunden.
  • Gegebenenfalls wurden "Schnuppertage" absolviert.
  • Es gibt eine positive Entscheidung über die Aufnahme durch die Schulleitung.